Archive for the 'BAföG' Category

BAföG – Muss die Förderung zurückgezahlt werden?

Dezember 9th, 2009


Normalförderung – § 17 ff. BAföG
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie
also nicht zurückzahlen.
Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und
Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zu -
schuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates, das später
in niedrigen Raten zurückgezahlt wird (sog. Normalförderung).
Ausnahmen von der Normalförderung – § 17 ff. BAföG
Ausnahmen von der Normalförderung sieht das BAföG zugunsten
von Behinderten, Schwangeren und Auszubildenden mit Kindern
vor. Sie erhalten die Förderung für einen angemessenen Ver längerungszeitraum als Vollzuschuss. Auszubildende, deren Förderungsanspruch
sich durch einen Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel
verlängert, können hingegen für den Verlängerungszeitraum
nur ein verzinsliches Bankdarlehen erhalten. Dasselbe gilt
für Auszubildende, die nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer
eine Hilfe zum Studienabschluss beantragen.

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BAföG – Wann und wie ist das zinslose Staatsdarlehen zurückzuzahlen?

Dezember 5th, 2009


Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende
der Förderungshöchstdauer; die monatliche Rückzahlungsmin -
destrate beträgt derzeit 105 Euro. Das Gesetz sieht Erlasstatbestände
vor, die einerseits soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, auf der
anderen Seite aber auch einen zügigen Studienabschluss oder be -
sondere Leistung honorieren. Darlehensnehmer/innen, die nach
dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu den 30 Prozent der Besten
ihres Examensjahrgangs gehören, werden auf Antrag bis zu 25 Prozent
des Darlehens erlassen. Zudem muss niemand mehr als 10.000
Euro Staatsdarlehen zurückzahlen.

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Wo kann eine Förderung nach dem BAföG beantragt werden?

Dezember 4th, 2009


In der Regel ist zuständig für
• Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie eingeschrieben
sind,
• Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen
und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in
dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
• alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung
der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Die Adressen, Telefonnummern und/oder Internetverbindungen
der einzelnen Ämter können Sie unter anderem im Internet unter
www.das-neue-bafoeg.de finden. Ebenso Ausbildungsstättenverzeichnisse
der Länder, denen Sie entnehmen können, ob die Ausbildung
an Ihrer Ausbildungsstätte förderungsfähig ist.

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